Ist der Einsatz von flüssigen Ölbindemitteln erlaubt?
Der Einsatz von flüssigen Ölbindemitteln zur Beseitigung von Ölspuren ist zugelassen, sofern die individuellen Gegebenheiten der zu beseitigenden Ölreste dies vorsehen. Das geeignete Verfahren muss dabei individuell beurteilt werden – je nach Art, Ort und Ausmaß der Ölspur. Anwender greifen dazu in der Regel auf die rechtlich gültigen Handlungsanweisungen aus den Merkblättern DWA 715/716-1-9 oder VDI 4089 zurück, die auch den Einsatz flüssiger Reinigungskonzentrate wie öFix FMO Strasse & FMO Gewässer empfehlen. In der Praxis ergeben sich immer wieder Fälle, in denen schwer zugängliche Stellen nicht ausreichend mit Reinigungsfahrzeugen oder Granulaten gereinigt werden können – hier empfiehlt sich der manuelle Einsatz flüssiger Ölbindemittel.
Wann empfiehlt sich der Einsatz flüssiger Ölbindemittel?
Flüssige Ölbindemittel sollten immer dann eingesetzt werden, wenn dies das sicherste und für die Umwelt am wenigsten belastende Verfahren verspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ölspur auf offenporigem Asphalt entstanden ist – dort gelangen Granulate in der Regel nicht in die tiefen Bereiche. Auch stark bewachsene Uferbereiche erschweren den Einsatz von Ölsperren; auch hier sollte auf flüssige Ölbindemittel zurückgegriffen werden.
Sind flüssige Ölbindemittel für den manuellen Einsatz geeignet?
Ja, flüssige Ölbindemittel sind für die manuelle Beseitigung von Ölspuren geeignet. Die Anwendung erfolgt in nur einem Arbeitsschritt, in dem die Ölbinder pur oder als Gemisch mit Wasser in einer klassischen Gartenspritze (Druckpumpzerstäuber) auf die Ölspur aufgetragen werden.
Sind flüssige Ölbindemittel wassergefährdend?
Die flüssigen Ölbindemittel von öFix FMO Strasse und FMO Gewässer sind nicht wassergefährdend und damit nicht schädigend für die Umwelt. Ihre Eigenschaften beschleunigen den Abbau von Ölkontaminationen und helfen dabei, das Gleichgewicht der Natur wiederherzustellen.
Gibt es eine zentrale Zulassungsstelle für flüssige Ölbindemittel?
Es gibt keine übergeordnete Stelle, welche den Einsatz von flüssigen Ölbindemitteln freigibt. Wir empfehlen daher, den manuellen Einsatz vorab mit der örtlichen Umweltbehörde abzustimmen. Wir unterstützen Sie dabei mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen.
