Havarie

Umwelt- und Gewässerschutz – Welche Anforderungen erfüllen unsere Produkte?

Unsere flüssigen Ölbindemittel FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen die Umwelt- und Gewässerschutzanforderungen – für den sicheren Einsatz auf Verkehrsflächen und Gewässern.

Ölverunreinigung im Erdreich am Gewässerrand

Was bedeutet „nicht wassergefährdend“ nach AwSV?

In Deutschland regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Jeder Stoff und jedes Gemisch wird nach einem festen Bewertungssystem in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) eingestuft – oder als „nicht wassergefährdend“ klassifiziert. FMO Strasse und FMO Gewässer sind als nicht wassergefährdend eingestuft. Das ist die bestmögliche Bewertung im deutschen Wasserrecht und bedeutet: Das Produkt stellt keine Gefahr für Gewässer dar – weder für das Grundwasser noch für Seen, Flüsse oder das Meer. Für den praktischen Einsatz hat das entscheidende Vorteile: Während Reinigungsmittel mit WGK 1, 2 oder 3 beim Einsatz auf Verkehrsflächen immer das Risiko bergen, über Straßenabläufe, Gräben oder den Boden ins Wasser zu gelangen, entfällt dieses Risiko bei einem nicht wassergefährdenden Produkt. Damit bietet FMO Strasse Feuerwehren, Bauhöfen und Straßenmeistereien die Voraussetzungen für eine manuelle Ölspurbeseitigung, die die Umwelt nicht schädigt. FMO Gewässer eignet sich sogar für den Einsatz direkt auf Wasseroberflächen, um dort Ölfilme zu beseitigen.

Welche Anforderungen stellt die CLP-Verordnung – und warum ist FMO kennzeichnungsfrei?

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das zentrale europäische Regelwerk zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie legt fest, ob ein Produkt als Gefahrstoff gilt und welche Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise auf dem Etikett erscheinen müssen. Für FMO Strasse und FMO Gewässer ist gemäß CLP-Verordnung keine Einstufung als Gefahrstoff erforderlich: keine GHS-Gefahrenpiktogramme, kein Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ und keine H-Sätze auf dem Etikett – das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Einziger Hinweis auf dem Etikett ist die Information gemäß Detergenzienverordnung, dass das Produkt Cocamidopropylbetain (0,1–1 %) enthält, welches bei bereits sensibilisierten Personen allergische Hautreaktionen auslösen kann. Für den Anwender bedeutet die kennzeichnungsfreie Einstufung: kein Gefahrstofflager erforderlich, keine besonderen Transportvorschriften, vereinfachte Handhabung und Unterweisung – und ein Plus an Sicherheit für die Einsatzkräfte vor Ort.

Was bedeutet Non-HME und warum ist das relevant?

Im internationalen Gefahrgutrecht – insbesondere im IMDG-Code und dem MARPOL-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt – werden Stoffe danach bewertet, ob sie schädlich für die Meeresumwelt sind. Stoffe, die bestimmte Schwellenwerte bei der aquatischen Toxizität überschreiten, erhalten die Kennzeichnung HME (Harmful to the Marine Environment). FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen die Kriterien für die Einstufung als Non-HME – sie sind also nicht schädlich für die Meeresumwelt: Die Fischtoxizität liegt mit einem LC₅₀-Wert von über 100 mg/l weit unterhalb der kritischen Schwelle, die Daphnientoxizität zeigt ebenfalls einen EC₅₀-Wert von über 100 mg/l, und die enthaltenen Tenside sind biologisch abbaubar (vollständiger Abbau in 28 Tagen) sowie nicht bioakkumulierbar. Gerade für den Einsatz von FMO Gewässer auf Wasseroberflächen ist die Non-HME-Eigenschaft zentral: Ein Reinigungsmittel zur Beseitigung von Ölfilmen darf selbst keine Gefährdung für das aquatische Ökosystem darstellen. Mehr Details zu den genauen Grenzwerten und Regelwerken finden Sie in unserem separaten Beitrag zu Non-HME.

Wie schützt FMO den Boden und die Erdoberfläche?

Ein eigenständiges, international standardisiertes Klassifizierungssystem für die Bodenverträglichkeit von Reinigungsmitteln existiert bislang nicht. Der Schutz der Erdoberfläche wird in Deutschland stattdessen über mehrere Regelwerke gewährleistet, insbesondere das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen diese Anforderungen in mehrfacher Hinsicht: Das Produkt enthält keine als PBT oder vPvB eingestuften Stoffe und ist so formuliert, dass es keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG verursacht. Unabhängige Laboruntersuchungen belegen zudem, dass die FMO-Produkte den natürlichen Abbau von Kohlenwasserstoffen im Boden erheblich beschleunigen – in Versuchsreihen mit kontaminiertem organischem Boden (Münster, 1998) wurde innerhalb von 35 Tagen eine Reduktion der Kohlenwasserstoff-Konzentration um 80 bis 95 % gemessen, bei gleichzeitig stark gesteigertem Bakterienwachstum. Die enthaltenen Biotenside und Nährstoffe aktivieren die natürliche Bodenmikrobiologie und fördern die Selbstreinigung des Bodens. Da das Produkt nicht wassergefährdend ist und keine persistenten Substanzen enthält, bietet es auch die Voraussetzungen, das Grundwasser nicht zu gefährden – besonders relevant bei der Anwendung auf Verkehrsflächen ohne Kanalanschluss oder in ländlichen Gebieten.

Welche weiteren Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllen FMO Strasse und FMO Gewässer?

Neben den zentralen Anforderungen an Gewässer-, Meeres- und Bodenschutz erfüllen unsere Produkte eine Reihe weiterer regulatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen: Nach der EU-Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 sind alle enthaltenen Tenside biologisch abbaubar (anionische Tenside < 5 %, Seife < 5 %, Phosphate < 5 %). Das Produkt erfüllt zudem die Anforderungen des deutschen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) und bietet damit die Voraussetzungen, um im professionellen Bereich verwendet zu werden. Der VOC-Gehalt liegt gemäß 31. BImSchV bei 0 % – es gibt keine Emission flüchtiger organischer Verbindungen. FMO Strasse und FMO Gewässer unterliegen zudem keinen Gefahrgutvorschriften (weder ADR, RID, IMDG noch IATA), sind nicht brennbar, nicht selbstentzündlich und weisen keine Explosionsgefahr auf – ein Sicherheitsplus besonders für Feuerwehren und Einsatzkräfte. Beide Produkte sind zudem natürliche Produkte aus mikrobiellem Ursprung; die Inhaltsstoffe bieten ein hohes Maß an Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt.

Eignet sich FMO Gewässer für den Einsatz direkt auf Wasseroberflächen?

FMO Gewässer bietet dafür die Voraussetzungen: Es ist als nicht wassergefährdend eingestuft, erfüllt die Non-HME-Kriterien und ist speziell für die Entfernung von Ölfilmen auf Wasseroberflächen konzipiert – so formuliert, dass es das aquatische Ökosystem nicht gefährdet. Über den Einsatz im Einzelfall entscheiden die Einsatzleitung und die zuständige Behörde.

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